Gesellschaftsstruktur und Verwaltung


Lodybeydschan ist eine Monarchie und wird nachdem über 1300 Jahre seine Heiligkeit Gottkaiser Maja die Geschicke des Landes leitete seit kurzem von Kaiser Yorek I. regiert.
Allerdings gibt es keinen zentralistischen Staatsaufbau oder Verwaltungsapparat. Die wenigen Dinge, die am Hofe direkt geregelt werden, befassen sich meist mit Belangen des gesamten Kaiserreichs. Vor allem die Außenvertretung sowie die Landesverteidigung liegen in der Hand des Kaisers. Yorek I. entstammt der Familie der Daikonur, aus welcher seine Heiligkeit Maja selbst entsprang, und trat in fast allen Bereichen bis auf die religiöse Führung des Landes dessen Nachfolge an. So ist er in Tradition Majas oberster Lehnsherr und oberste Gerichtsbarkeit des Landes.
Der Adel und die großen Organisationen des Landes, wie die heilige Kirche und der Orden der Reinigenden Flamme, die kaiserliche arkane Akademie Shiar’Kowath, die kaiserliche Universität zu Katschirg und die Gilden sind ihm zur Treue verpflichtet. Allerdings leiten sich all diese Organisationen selbst und besitzen ebenso wie der Adel einen unabhängigen Willen, so dass es sich zeigen wird, ob Yorek I. der Aufgabe gewachsen ist den Kern des alten Gottkaiserreichs unter seiner Führung zu halten und zu neuer Blüte zu führen.


Das Lehnswesen


Das Land ist in einem Feudalsystem organisiert. Konkret bedeutet dies, dass mit Ausnahme der Hauptstadt Katschirg, das Land auf Lehnsmänner oder Vasallen Yoreks verteilt ist. Diese wiederum können von ihren Besitzungen weitere Lehen verteilen, so dass sich ein pyramidenförmiger Herrschaftsaufbau ergibt. Innerhalb eines Lehens hat der Lehnsmann weitestgehend freie Hand im Bezug auf Verwaltung und Rechtsprechung. Es gibt lediglich einen minimalen Gesetzeskanon, an welchem sich zu orientieren ist, dem „großen Gesetz.“
Der Vasall hat gegenüber seinem Lehnsherrn gewisse Pflichten. So muss er sich im Kriegsfall selbst mit einer vorgeschriebenen Ausrüstung und weiteren Truppen dem Lehnsherrn zur Verfügung stellen. In den letzten Jahrhunderten ist dieses Privileg von Maja als obersten Lehnsherren nie in Anspruch genommen worden. Lediglich zur Bekämpfung kleinerer Räuberbanden und, weitaus seltener, zur Bestrafung rebellischer Untertanen, nahmen einzelne niedrigere Lehnsherren ihre Vasallen in die Pflicht. Dies änderte sich mit den Vampirkriegen in Ruzewja. Die dortige Bedrohung veranlasste Gottkaiser Maja immer mehr seine Vasallen an die Front zu beordern, bevor er schließlich den Runenzug ausrief und an der Spitze des Adels mit fast all seinen Vasallen in den Krieg gen Osten zog. Nachdem der Runenzug ergebnislos abgebrochen werden musste, kehrte der größte Teil des überlebenden Adels auf seine Besitzungen zurück, um sich neu zu versorgen und bereit zu sein, wenn Kaiser Yorek sie erneut in die Schlacht rufen wird.
Neben dem Kriegsdienst sind zu festgesetzten Zeiten Abgaben in Form von Steuern (Bargeld) oder Materialien zu leisten. Auch sind die großen Straßen und Wasserwege zu unterhalten und die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten. Als Gegenleistung erhalten die Vasallen von ihrem Lehnsherrn militärischen Schutz und Vertretung ihrer Interessen auf höherer diplomatischer Ebene, sei es nun politischer oder wirtschaftlicher Natur. Über allen steht die seinerzeit von Maja selbst deklarierte Fürsorgepflicht für seine Untertanen, die zumindest formal die einfache Bevölkerung vor Ausbeutung und Willkür schützt.
Die Dörfer und Weiler der einzelnen Lehen verwalten sich selbst. Der Lehnsherr wird nur in Fällen der Rechtsprechung angerufen. Ein Lehnsherr auf der unteren Ebene sieht entweder regelmäßig selbst nach dem Rechten oder setzt einen Vogt zur Verwaltung seiner Güter ein, welcher regelmäßig Bericht erstattet.
Auf nichtadeliger Ebene findet das Feudalsystem ebenfalls seine Anwendung, wobei es ein nebeneinander von verschiedenen Rechtsverhältnissen gibt. Der größte Teil der Untertanen besteht aus leibeigenen Bauern. D.h. diese haben, im Gegensatz zu den in wesentlich geringerer Anzahl existierenden freien Bauern, kein eigenes Land, sondern bewirtschaften das Land ihres Grundherrn. Sie haben Abgaben und Frondienste zu leisten und können nicht ohne Zustimmung des Grundherrn ihren Wohnsitz ändern oder heiraten.
Handwerker und freie Berufe sind davon nicht betroffen, sind aber auch wesentlich seltener und nur in größeren Dörfern und Städten anzutreffen. Allerdings benötigen sie Genehmigungen der Landesherren, um auf ihren Grund und Boden dauerhaft tätig zu werden. Eine Ausnahme stellen die Gilden in der Hauptstadt Katschirg dar, welche dort zu mächtigen Organisationen gewachsen sind. Sie verwalten sich selbst und gemeinsam einen Großteil der Stadt unabhängig jeglicher feudaler Einflüsse.
Zwar ist die Sklaverei nach Rechtslage nicht verboten, allerdings ist sie faktisch kaum vorhanden. Sklaven werden entweder direkt nach Teyacapan gebracht oder arbeiten in den wenigen Bergwerken und Steinbrüchen des Landes. Es ist allerdings auch möglich, auf den öffentlichen Sklavenmärkten in Katschirg sich Sklaven für eigene Zwecke zu erstehen.


Der Adel



Die einflussreichsten Vasallen des Kaisers sind die „großen Neun“, wie sie am Hof in Katschirg genannt werden. Innerhalb dieses Hochadels sind die großherzoglichen Familien der Daikonur und der Varatinskaya die mächtigsten und traditionsreichsten Vasallen Yoreks. Obwohl sie rechtlich mit den vier Herzögen und den drei Landgrafen auf einer Stufe stehen dominieren sie die politischen Geschicke des Landes. Zwar hat der Hochadel formal keinerlei Einfluss auf die Entscheidungen des Kaisers. dennoch wiegt ihr Rat schwer und Yorek I. ist sorgsam darauf bedacht regen Kontakt zu den „großen Neun“ zu halten, um nicht deren Unterstützung zu verlieren.
Der niedrige Adel des Reiches wird gebildet von den 38 Grafenfamilien sowie den annähernd 200 Freiherrn und Rittern. Diese sind die Basis des Adels und stellen die Grundlage der militärischen Stärke Lodybeydschans dar.


Der Lehnstag



Einmal im Jahr haben sich alle direkten Vasallen von Stand bei ihrem Lehnsherren einzufinden. Dieser Tag wird von diesem für alle verpflichtend festgelegt. Da hier üblicherweise auch die Abgaben gezahlt werden, liegt dieser Tag meist nach der Ernte im Herbst. Auf der höchsten Ebene findet dieses Treffen üblicherweise um den Jahrestag zur Jahreswende am kaiserlichen Hofe in Katschirg statt. An diesem Termin werden Berichte abgeliefert, Weisungen erteilt und über gemeinsame Anliegen beraten.


Die Städte



Die meisten Städte sind ebenfalls wie die Dörfer und das umgebende Land meist Teil eines Lehens und werden auch so verwaltet. Katschirg, die große Hauptstadt und das kulturelles Zentrum des Reichs, ist hiervon die Ausnahme.
Katschirg ist direkt dem kaiserlichen Hofe Yoreks I. unterstellt und wird de facto vom Erzkanzler regiert. Allerdings nimmt dieser selbst kaum Einfluss auf die Belange der Stadt und hat auch keinen eigenen Verwaltungsapparat. Vielmehr wird die Stadt durch die zahlreichen Gilden geleitet, welche einen Großteil der anfallenden Probleme selbst regeln. Sie sprechen sich zwar auch gegenseitig ab und stehen im engen Kontakt miteinander, allerdings gibt es keinen Stadtrat oder eine vergleichbare Institution. Stattdessen stellt der Erzkanzler die einzige offizielle koordinierende Stelle dar, an welche sich alle Gildenführer bei übergeordneten Belangen wenden müssen. Die Gilden regeln die berufliche Tätigkeit in der Stadt und entscheiden auch direkt oder indirekt über die Erlangung der Bürgerschaft. Um in der Stadt wohnen und arbeiten zu dürfen, bedarf es einer Bürgschaft von Seiten eines etablierten Bürgers oder einer Gilde und einer Aufnahmesteuer an den Hof. Die Rechtsprechung obliegt bei Gildemitgliedern in der Regel ebenfalls den Gilden selbst. Allerdings hat der kaiserliche Hof jederzeit das Recht, einen Fall an sich zu ziehen und selbst zu behandeln. Auch beschränkt sich die Rechtsprechungsgewalt der Gilden über ihre Mitglieder lediglich auf das Stadtgebiet. Außerhalb der Stadt angeklagte Gildemitglieder unterliegen der Rechtsprechung des betreffenden Lehnsherrn.


Die Heilige Kirche und der Heilige Orden der Reinigenden Flamme

Kirchen- und Ordensvertreter stehen außerhalb der feudalen Rechtsprechungskette und unterstehen nur der Kirche selbst. Allerdings können sie selbst ebenfalls als Lehnsherr mit allen Rechten und Pflichten auftreten. Nur in einer solchen Funktion hat die weltliche Gerichtsbarkeit Einfluss auf die Angehörigen des klerikalen Standes.
Zu Majas Lebzeiten unterstanden sie direkt seinem Willen. Nach seiner Gottwerdung hat sich der Einfluss der politischen Führung des Landes auf den klerikalen Stand verringert. Zwar haben Kirche und Orden Kaiser Yorek I. die Treue geschworen und der Erzbischof von Katschirg bleibt Erzkanzler des Reiches, dennoch klingen die Gerüchte nicht ab, nach denen die Kirche Majas auf eine Umwandlung der Monarchie in eine Theokratie hinarbeitet. Bislang gibt es hierfür aber weder handfeste Beweise noch irgendwelche greifbaren Indizien.


Die kaiserliche arkane Akademie Shiar'Kowath

Die einzige arkane Akademie des Landes bleibt auch nach ihrer Umstrukturierung weiterhin direkt dem Kaiser des Reiches verpflichtet und hat ihm absolute Treue geschworen. Die Magier unterstehen außerhalb der Mauern ihrer Akademie der Rechtsprechung des Reiches und stehen nach ihrer Ausbildung meist in Diensten des Adels. Bleiben sie an der Akademie, um dort ihre Studien fortzusetzen, kann der Kaiser ihre Dienste, etwa zur Landesverteidigung oder für diplomatische Missionen, in Anspruch nehmen. So leisten sie zum Beispiel regelmäßig ihren Dienst zur Unterstützung der Flammenden Jäger, welche das Land von dämonischen Gefahren im Inneren säubern.